Einwegmasken werden auch partikelfiltrierende Halbmasken oder
Feinstaubmasken genannt. Sie sind in der Regel für den Einmalgebrauch
bestimmt und schützen nicht gegen Dämpfe und Gase.
Um den angegebenen Schutz zu erreichen, müssen sie besonders sorgfältig an das Gesicht des Trägers angepasst werden.
höchster Schutz P3/FFP3
Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen (siehe www.suva.ch/66113.d):
- Schweissrauche von beschichteten und hochlegierten Stählen
Beim Schweissen entstehen oft auch gefährliche Gase und Dämpfe, gegen die Staubmasken keinen Schutz bieten. - quarzhaltige Stäube (z. B. Quarzsand, Granit)
- biologisch stark belastete Stäube und Nebel (Schimmelpilze, Bakterien, Viren, usw.)
- krebserzeugende Stäube (z. B. von Buche und Eiche, Keramikfasern,
Chromate sowie Metalle wie Nickel, Cadmium, Cobalt, Beryllium und deren
Verbindungen)
Stoffe der Kategorien C1A und C1B (www.suva.ch/1903.d),
die nachweislich Krebs erzeugen können. Dabei ist es besonders wichtig,
dass vorgängig bereits technische Massnahmen getroffen wurden, welche
die Staubbelastung so gering wie möglich halten.